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DSGVO
Darf ich Newsletter an Kunden senden ohne Opt-in? (DSGVO)
Darf ich Newsletter an Kunden senden ohne Opt-in? (DSGVO)

In diesem Artikel geben wir dir Antworten auf die meist gestellten Fragen zum Thema DSGVO (GDPR).

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Verfasst von Jeljer
Vor über einer Woche aktualisiert

Die Datenschutz Grundverordnung (DSGVO) wirft bei vielen Menschen Fragen auf und wir merken, dass viele Onlineshop Besitzer ängstlich sind, weil sie denken, sie würden Regeln brechen.

Eine der meist gestellten Fragen an uns ist diese: "Ich benutze Reloadify, aber darf ich meinen gesamten Kundenbestand kontaktieren, oder nur die Menschen, die dem Newsletter, beim Bezahlen, ausdrücklich zugestimmt haben?".

Die Gründe für diese Verwirrung liegt darin, dass in vielen Blogartikeln die DSGVO aus Sicht einer Blog-Website betrachtet wird und nicht aus der E-Commerce - Perspektive.

Wir können uns kurz fassen; Das Versenden von kommerziellen E-Mails ist nur an Kontaktpersonen erlaubt, die entweder ihre explizite Zustimmung gegeben haben, oder eine Lohnverbindung besteht/bestand. Im letzteren Fall; Du darfst nur kommerzielle E-Mails versenden, die sich auf die Dienstleistung beziehen, die der Kunde bei dir angenommen hat. Außerdem musst du beim Empfangen der Kontaktdaten die Möglichkeit gewähren, sich von der E-Mail-Kommunikation abzumelden.

Das bedeutet, dass du als Onlineshop Besitzer keine Angst haben musst, auf die Finger zu bekommen. Pakete, wie Reloadify drehen sich nämlich um die Profile deiner Kunden. Kunden, mit denen du eine Lohnverbindung hast, also Personen, die etwas in deinem Onlineshop gekauft haben. Diesen kannst du ohne aktive Opt-in über ähnliche Produkte und/oder Dienstleistungen informieren.

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